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Werden die Kosten einer Mediation in österreichischen Rechtsschutz‐Versicherungen abgedeckt?

Außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation

Viele österreichische Rechtsschutzversicherungen unterstützen außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation. Dies dient dazu, langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden und dennoch zu einer fairen Lösung zu gelangen. Mediationskosten werden von den meisten Anbietern entweder vollständig oder zumindest bis zu einem bestimmten Betrag übernommen. In der Regel gilt: Wenn der betreffende Konflikt im Rahmen der Rechtsschutz-Polizze versichert ist und der Versicherer eine Deckungszusage erteilt hat, sind die Kosten sowohl für ein Mediationsverfahren als auch für einen allfälligen Gerichtsprozess abgedeckt. Einige Versicherer bieten sogar an, Mediationskosten für normalerweise ausgeschlossene Streitigkeiten (z. B. im Familien- und Erbrecht) zu übernehmen, sofern entsprechende Zusatzbausteine vereinbart wurden.

Im Folgenden ein Überblick über wichtige Anbieter und deren Leistungen im Bereich Mediation

ARAG (Rechtsschutz-Spezialist)[1]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Mediation inkludiert bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Schadenersatz, Verträge, Arbeit, Nachbarschaft). Familien- & Erbrechtskonflikte nicht standardmäßig, aber teilweise Risikoausschluss-Verzicht.

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Ohne Mehrkosten; Deckung bis Versicherungssumme, kein Selbstbehalt, keine Wartezeit; ARAG-Inhouse-Mediator:innen inkludiert. Konfliktberatung bei Liegenschaft & Familie.

D.A.S. (ERGO)[2]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Alternative zum Gerichtsverfahren bei Nachbarschafts-, Miet-, Arbeits-, familiären Konflikten (bei Versicherungsschutz). Zustimmung beider Parteien erforderlich.

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Kostenübernahme bei Deckung, freie Mediator:innenwahl; Mediation ist integrierter Leistungsbestandteil. Zusätzlich Direkthilfe® durch Inhouse-Jurist:innen.

Allianz[3]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Mediation in allen versicherten Rechtsbereichen (z. B. Nachbarschaft, Verträge, Arbeit). Familien-/Scheidungsangelegenheiten ausgeschlossen.

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Bis zur Versicherungssumme (typ. 140.000 – 400.000 €), standardmäßig ohne Selbstbehalt. Telefonische Shuttle-Mediation möglich.

Wiener Städtische[4]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Kostenübernahme außergerichtlicher Konfliktlösung (Mediation) in zivil- & strafrechtlichen Bereichen. Familienrecht über optionales Mediations-Paket (Trennung, Scheidung, Kinderregelungen).

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Volle Deckung bis zur Versicherungssumme (Top bis 240.000 €). Mediations-Paket übernimmt 100 % in Familienrechtsfällen. Paketabhängig (Classic/Premium).

VAV[5]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Optional Arbeits-, Nachbarschafts-/Miet- sowie Familien-/Erbrechtsstreitigkeiten; Mediation vor Gerichtsverfahren.

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Teilweise Kostenübernahme (typ. bis 3.000 € je Verfahren) in den Zusatzmodulen; sonst allgemeine Deckungssummen. Wartezeiten beachten.

HDI (Top-Recht§vorteil)[6]

Abgedeckte Mediationsfälle:
In allen Rechtsschutzpaketen inkludiert (Kfz-, Privat-, Komplett-RS). Mediation in allen versicherten Lebensbereichen möglich.

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Volle Kostenübernahme bis zur Versicherungssumme (200.000 € im Top-Tarif). Kein Selbstbehalt, keine speziellen Mediation-Limits.

Wüstenrot[7]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Außergerichtliche Streitigkeiten inkl. Mediation in allen gewählten Bausteinen (Wohnen, Beruf, Familie etc.).

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Kostenübernahme bis zur vollen Versicherungssumme (Basis 100.000 € je Fall, erweiterbar). Kein Selbstbehalt, freie Wahl, kein Zusatz nötig.

UNIQA[8]

Abgedeckte Mediationsfälle:
Mediation in allen versicherten Bereichen (z. B. KFZ-Unfall, Vertrags-, Schadenersatz-, Arbeitsrecht).

Kostenübernahme / Tarif & Bedingungen:
Komplette Kostenübernahme bis zur Deckungssumme; Mediation gleichrangig zu Anwaltskosten. Standardmäßig ohne Selbstbehalt.



Quellen:

  1. ARAG Österreich – Rechtsschutzbedingungen, Stand 2025
  2. D.A.S. ERGO – Produktunterlagen & Website, Stand 2024
  3. Allianz Österreich – Rechtsschutzbedingungen, Stand 2025
  4. Wiener Städtische – „Mit Sicherheit Recht“ Produktbroschüre, Stand 2025
  5. VAV Versicherungen – Tarifbedingungen, Stand 2025
  6. HDI – Top-Recht§vorteil Bedingungen, Stand 2025
  7. Wüstenrot – Privat-Rechtsschutz Produktinfos, Stand 2025
  8. UNIQA – Rechtsschutzbedingungen, Stand 2025

Ohne Gewähr! Prüfen Sie im Anlassfall Ihren Versicherungvertrag oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter.

Viele österreichische Rechtsschutzversicherungen unterstützen außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation. Dies dient dazu, langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden und dennoch zu einer fairen Lösung zu gelangen. Mediationskosten werden von den meisten Anbietern entweder vollständig oder zumindest bis zu einem bestimmten Betrag übernommen.
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Paartherapie oder Paarmediation

Was passt zu uns?

Wenn es in der Beziehung kriselt, suchen viele Paare nach Unterstützung. Dabei stehen zwei bewährte Wege offen: Paartherapie und Paarmediation. Doch worin unterscheiden sie sich genau – und welcher Weg ist für Ihre Situation der passende?

Der grobe Unterschied – und was das für den Ablauf bedeutet

Paartherapie

wird meist von Psychotherapeutinnen oder Psychologinnen durchgeführt. Der Fokus liegt auf der emotionalen und psychischen Ebene: Es geht darum, persönliche Hintergründe, frühere Prägungen oder tieferliegende Beziehungsmuster zu erkennen und zu bearbeiten. Ziel ist eine langfristige Veränderung im Erleben und Verhalten – einzeln oder gemeinsam als Paar.

Paarmediation

hingegen wird von speziell ausgebildeten Mediator*innen begleitet – mit klarem Fokus auf konstruktive Kommunikation, konkrete Konfliktklärung und gemeinsame Vereinbarungen. Die Mediation ist strukturiert, lösungsorientiert und in der Regel zeitlich begrenzter. Sie eignet sich besonders dann, wenn beide Partner noch an der Beziehung arbeiten wollen, es aber aktuell an konstruktiver Kommunikation oder gegenseitigem Verständnis fehlt.

Vorteile und Grenzen beider Ansätze

Paartherapie

  • Vorteile: tiefere Einsichten in persönliche Dynamiken, therapeutische Aufarbeitung von Verletzungen oder Traumata.
  • Grenzen: oft längerer Prozess, therapeutischer Fokus kann mitunter an akuten Problemen des Alltags vorbeigehen.

Paarmediation

  • Vorteile: klar strukturierter Ablauf, Fokus auf Verständigung und fairen Lösungen, auch in Trennungssituationen anwendbar.
  • Grenzen: keine tiefergehende Behandlung, Aufbau von Kommunikation kann zu wenig sein.

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Zivilrechts-Mediations-Gesetz

Das Zivilrechts-Mediationsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Mediation und schützt durch seine Bestimmungen sowohl Klient:innen als auch Mediator:innen.

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Clips

Informationen und Ressourcen zum Umgang mit Konfliktsituationen

Videos in der Dauer von ca. einer Minute vermitteln im Handumdrehen nützliche Informationen und Ressourcen zum Umgang mit Konfliktsituationen.

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Konflikteskalationsstufen

nach Univ.Prof. Dr.Dr.hc Friedrich Glasl

Konflikteskalation nach Univ.Prof. Dr.Dr.h.c. Friedrich Glasl Die Ausstellung wurde im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes steirischer Mediationsverbände in Kooperation mit dem Zentrum für Soziale Kompetenz der Uni Graz für den „Tag der Mediation 2022“ gestaltet.

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Mediation erleben

Erleben Sie hier eine Mediation - Schritt für Schritt.

Mediation heißt Vermittlung. Doch was bedeutet das? Und was passiert in einer Mediation? Sehen Sie, wie es den beiden Klient*innen ergeht und wie die beiden Co-Mediator*innen arbeiten.

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Ressourcenwürfel

Mein positiver Blick in die Zukunft

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Wer freut sich nicht über ein derartiges Geschenk? Ein offenes Ohr nur für sich zu bekommen ist ein kleiner Luxus für den Alltag!

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Checkliste "Meine Reise in eine neue Welt"

Artikel in "Perspektive Mediation" von Susanne Lederer

Die Autorin beschreibt ihre Erfahrungen, die sie mit der Online-Mediation sammelte und verpackt diese in die Metapher einer Reise.