Die Gerichte sind so überlastet, dass Richterinnen und Richter Alarm schlagen. Doch welche Auswirkungen haben überlastete Gerichte?
Zum einen wirkt Überlastung auf die Gesundheit aller Beschäftigten in den Gerichten und es drohen Krankenstände und die Gefahr einer weiteren Überlastung des restlichen Personals.
Zum anderen aber hat eine lange Verfahrensdauer gravierende Auswirkungen für die Konfliktparteien selbst, denn in den Wartezeiten kommt der Konflikt natürlich nicht zum Stillstand – ganz im Gegenteil!
Konflikte bauen sich rasch auf und eskalieren bis (schlimmstenfalls) auf die Ebene von Gewalthandlungen. Das bedeutet für die betroffenen Menschen hohen psychischen Stress, der sich auch in der körperlichen Gesundheit niederschlägt. In wirtschaftlicher Hinsicht stehen durch lange ungeklärte Konflikte Existenzen von Unternehmen und Mitarbeitenden auf dem Spiel. Neben dem menschlichen Leid ist also auch der volkswirtschaftliche Schaden enorm.
Ein Ausweg ist die personalmäßige Aufstockung von Planstellen bei Gericht, was aber wieder zu Mehrkosten für den Staat führt.
Eine weitere Lösung wäre es die Gerichte dahingehend zu entlasten, dass anderen Konfliktregelungsverfahren mehr Raum eingeräumt wird – etwa der MEDIATION!
Das Gericht wird oft nicht als letzte Möglichkeit der Konfliktlösung gesehen – sondern als Erste. So werden Gerichte überlaufen.
Mediation kann die Gerichte in zweifacher Hinsicht entlasten. Im präventiven Zugang kann sie verhindern, dass die Parteien Gerichte kontaktieren und im Falle eines dennoch nachfolgenden Gerichtsverfahrens sind allenfalls bereits einige Konfliktpunkte gelöst. Bestenfalls kommt es auch dazu, dass die Konfliktparteien überhaupt eine andere Sicht auf ihren Konflikt erlangen, sodass es auch bei dem richterlichen Vergleichsversuch am Anfang des Prozesses leichter ist unter Anleitung des Gerichtes eine Lösung zu finden.
Doch ist die Mediation im Vergleich zum Gericht nach wie vor nicht ausreichend bekannt, das Verfahren wird den Konfliktparteien (trotz klarer Vorteile) auch nur selten empfohlen – darauf verweist eine aktuelle Studie der Universität Innsbruck.
Der Weg in die Mediation sollte genauso bekannt sein wie der Gang zu Gericht – erst dann ist die Mediation eine wirkliche Alternative und eine wirkungsvolle Entlastung!
Die Mediation ist seit 2004 gesetzlich verankert und ist eine effiziente, nachhaltige Form der Konfliktlösung. Das Mediationsergebnis wird von den Konfliktparteien konsensual erarbeitet, was zu einer hohen Zufriedenheit mit den Vereinbarungen führt. Die Wirksamkeit der Mediation ist beforscht und nachgewiesen.
Ein Vorteil des Mediationsverfahrens liegt auch darin, dass die Konfliktparteien die Termine gemeinsam mit den Mediator:innen vereinbaren können. So kann auf die spezielle Familiensituation oder die beruflichen Herausforderungen Rücksicht genommen werden.
Bei akuten Konflikten können rasch erste Lösungen herbeigeführt werden, die zu Deeskalation und Entlastung beitragen.
Auch die Kostentragung wird bei Beginn eines Mediationsverfahrens klar und transparent geregelt. Die Gefahr der Tragung sämtlicher Kosten (z.B. eigene Kosten, Kosten der Gegenseite, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten) bei einem vollständigen Unterliegen im Gerichtsverfahren entfällt. Auch dieser Umstand führt bei den Konfliktparteien zu einer spürbaren Entlastung im Mediationsverfahren. Im Bereich des Familienrechtes gibt es sogar Förderungen bis zu 100% der Kosten des Mediationsverfahrens.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mag. Susanne Lederer
Eingetragene Mediatorin
Klinische und Gesundheitspsychologin
0699 104 75 998
Dr. Hannes K. Müller
Eingetragener Mediator
Rechtsanwalt em.
0664 100 94 40
Die aktuelle Studie zur Mediation der Universität Innsbruck: www.uibk.ac.at/de/irks/projekte/medias-de/
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